Nichtraucherschutz
Thüringen Journal | MDR 1 Radio Thüringen | 29.03. 2007 » Zurück


Thüringens Landtag hat ein Rauchverbot
für Schulen und Landesbehörden beschlossen


Die Mehrheit des Parlaments stimmte am Donnerstag einem SPD-Antrag zu, das Schulgesetz entsprechend zu ändern. Ein Änderungsantrag von 13 CDU-Abgeordneten wurde zurückgewiesen, mit dem das Rauchen in Gymnasien und Berufschulen eingeschränkt erlaubt sein sollte. Ein weiterer Antrag der SPD für ein Rauchverbot im Landtag, in den Ministerien und der Staatskanzlei fand dagegen Zustimmung.

Allgemeines Verbot kommt

Ab dem neuen Schuljahr soll Schülern und Lehrern das Rauchen auf dem Schulgelände untersagt werden. Bisher war dies an ausgewiesenen Orten innerhalb der Schulen erlaubt. Vorgesehen ist zudem ein Konzept zur Gesundheitserziehung an Schulen. Das Rauchverbot in Behörden will die Landesregierung ab Juni per Verordnung in Kraft setzen.

In Thüringen sollen noch in diesem Jahr weitere Rauchverbote in Kraft treten. Rauchen werde in öffentlichen Gebäuden, Gasthäusern und Diskotheken weitgehend untersagt, hatte Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung angekündigt. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz solle noch vor der Sommerpause in den Landtag gebracht und im Herbst verabschiedet werden. Für Verstöße werde ein Bußgeldkatalog erstellt.

Wenige Ausnahmen

Laut Althaus soll es nur wenige Ausnahmen geben. Allerdings erstrecke sich das Verbot grundsätzlich nur auf geschlossene Räume, weswegen für Bier- oder Festzelte nicht gelten soll.

In Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Krankenhäusern und Tageskliniken, Altenheimen, Theatern, Museen, Kinos und in Behörden soll Rauchen generell untersagt werden. Ausnahmen soll es nur aus zwingenden therapeutischen Gründen gebe, etwa im Maßregelvollzug. Auch Privat-Räume von Altersheim-Bewohnern würden nicht erfasst.

Gasthäuser dürfen laut Althaus nur dann extra Raucherzimmer ausweisen, wenn diese komplett von den übrigen Räumen getrennt seien. Aus arbeitschutzrechtlichen Gründen könne es dann aber nur Selbstbedienung geben. Althaus sprach von einem umfassenden Nichtraucherschutz, der auch für Diskotheken gelte.

Quelle: MDR Thüringen