Ratsantrag
26.11.2007
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"Ganztagsbetrieb - Einführung der Mittagsversorgung -             [ pdf ]
  für die Sekundarstufe I"


Ratssitzung am 10.12.2007

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen

Herrn Oberbürgermeister
Ernst Küchler
Leverkusen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Schulausschusses am 3.12.2007 und die Sitzung des Rates am 10.12.2007 zu setzen:

Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept zum

"Ganztagsbetrieb - Einführung der Mittagsversorgung - für die Sekundarstufe I"

Sie legt nach Begehung der Schulen und abgeschlossenen Prüfungen dem Rat einen Maßnahmen- und Zeitplan vor, in dem die einzelnen Baumaßnahmen pro Schule dargestellt sowie die Folgekosten und ein Finanzierungsvorschlag enthalten sind.

Begründung:

In Leverkusen wurde an städtischen Schulen im Primarbereich die Offene Ganztagsschule eingeführt. Hierdurch wurde dem Wunsch nach geeigneter Versorgung der Kinder in den Nachmittag hinein Rechnung getragen. Mittelfristig ist der Ganztagsbetrieb auch an allen weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) zu ermöglichen.

Durch Änderungen und Aktualisierungen im Schulgesetz wurde die Zahl der Wochenstunden an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I sukzessiv erhöht. Die zusätzlichen Stunden sollen eine individuellere Förderung ermöglichen, um so Schwächen auszugleichen und Stärken zu fördern. Das Mehr an Unterricht bietet zudem die Grundlage zur Verkürzung der Regelschulzeit zum Abitur auf 12 Jahre. Diese Stundenausweitung führt, sofern ein Unterrichtsbetrieb am Samstag nicht erwünscht ist, zu einer Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittag. Hieraus resultiert dann die Notwendigkeit einer adäquaten Mittagsversorgung bzw. Übermittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler an den betroffenen Schulen.

Soweit Nachmittagsunterricht unausweichlich ist, sollen Schülerinnen und Schülern gemäß Runderlass des Kultusministeriums vom 24.06.1992 (BASS 12-62 Nr 1 Ziffer 2.4), die während einer 5-Tage Woche in der dann erforderlichen 60-minütigen Mittagspause nicht nach Hause gehen können, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf angeboten werden.

Für Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der SEK I - Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen wurde durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25.012006 (BASS 12-63 Nr 2 Ziffer 4.4) festgelegt, dass die Einnahme eines Mittagsessens oder eines Imbisses zu ermöglichen ist. Die angebotene Ernährung muss sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.

Unter Berücksichtigung, dass die Kinder aus einer funktionierenden Versorgung und Betreuung im Primarbereich kommen, muss bei der Versorgung im SEK I - Bereich - damit die Kinder nicht einen Rückschritt der Qualität erfahren - der gleiche Standard (insbesondere im Küchenbetrieb) wie im Primarbereich zugrunde gelegt werden. Hierdurch kann auch der gewollten Schaffung von ausreichenden und gesunden Verpflegungsmöglichkeiten (Stichwort: gesunde Ernährung) Rechnung getragen werden. Da alle Kinder aus dem Primarbereich auf eine weiterführende Schule wechseln, sind auch alle Schulen in diesem Konzept zu berücksichtigen.

Die beiden städtischen Gesamtschulen sind bereits gebundene Ganztagsschulen und somit mit einer Mittagsverpflegung ausgestattet. Für die Theodor-Wuppermann-Hauptschule ist die gebundene Ganztagsform mit Mittagsverpflegung inzwischen beschlossen worden.

Um eine Mittagsversorgung in den übrigen Schulen des SEK I - Bereiches zu erreichen, müssten diese entsprechend ertüchtigt oder umgerüstet werden.

Die Verwaltung soll dazu bei den SEK I - Schulen die Bedarfslage ermitteln und eine Einstufung nach Dringlichkeit und Realisierungsgrad vornehmen.

Sie soll dabei prüfen, inwieweit die Übermittagsversorgung im vorhandenen Bestand erfolgen kann oder ob gegebenenfalls die benötigten Räume wie Küchenbereich mit Nebenräumen, Speiseraum und Aufenthaltsraum/-räume durch An- oder Neubauten zu erstellen sind.

Falls in Einzelfällen ein dringender Handlungsbedarf gegeben sein sollte, soll auch die Möglichkeit geprüft werden, durch provisorische Lösungen, z.B. in Kooperationen mit anderen Einrichtungen, eine Versorgung bis zur Fertigstellung der Räumlichkeiten sicherzustellen.

Nach Vorlage des Konzeptes soll nach einer Prioritätenliste die Einführung einer Mittagsversorgung im SEK I - Bereich abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Ergänzende Bemerkung:

Es empfiehlt sich der Blick in die Nachbarstadt Köln, wo der hier vorgeschlagene Weg gerade begangen wird - auf Vorschlag der Stadtverwaltung!

Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Infolge der Verkürzung der Regelschulzeit zum Abitur auf 12 Jahre und der daraus resultierenden Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittag ist gerade im gymnasialen Bereich ein dringender Bedarf an adäquater Mittagsversorgung gegeben. Auch unter Berücksichtigung, dass die Schüler und Schülerinnen, die sich noch in einer Offenen Ganztagsgrundschule befinden, in Zukunft bei einem Besuch einer weiterführenden Schule keinen Rückschritt erfahren, ist ein schnelles politisches Signal notwendig. Nur die Entscheidung des Rates am 10.12.2007 kann die notwendige Planungssicherheit für die weiteren erforderlichen Maßnahmen geben.

CDU-Fraktion

Klaus Hupperth, Rh.
Bernhard Marewski, Rh. (Antragsformulierung)