Ratsantrag
30.06.1997
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Schulentwicklungsplan 1996-2000

Ratssitzung am 30.6.1997

Bernhard Marewski, CDU-Fraktion,
zur Vorlage R 709 - Schulentwicklungsplan 1996 - 2000:

A.
Die CDU-Fraktion wird der Vorlage R 709 zustimmen mit den bereits im Schulausschuß am 9.6.1997 eingebrachten und mehrheitlich beschlossenen Ergänzungen

  • R 731 - Ausbaumaßnahmen an der GHS Neukronenberger Str. und der GHS Scharnhorststr.
    (CDU-Fraktion v. 24.4.97)
  • R732 - Integration behinderter Schülerinnen und Schüler in die Regelschule
    (SPD/ B90-Grüne v. 25.4.97)
  • sowie dem Auftrag aus dem Schulausschuß zur Prüfung von Ersatzmöglichkeiten zum
    Schulgebäude Wiembachallee unter Einbeziehung der Unterbringung der
    Theodor-Heuß-Realschule an einem Standort.

    B.
    Den Überlegungen zur Errichtung einer 3. Gesamtschule in Leverkusen erteilen wir eine klare Absage. Mit uns wird es weder eine Umwandlung des Landrat-Lucas-Gymnasiums noch der Hauptschule Neukronenberger Straße geben - und auch keiner anderen Schule in Leverkusen.
    Eine bildungspolitische Diskussion will ich hier und heute in dieser Ratssitzung nicht führen; ich möchte als Sachbeitrag aber auf folgendes hinweisen:
    Zur "Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" gibt es aktuell einen Runderlaß des Ministeriums für Schule und Weiterbildung - veröffentlicht im "Gemeinsamen Amtsblatt" vom 15.6.1997.
    Danach muß festgestellt werden, daß
    1. die Aufnahmekapazitäten praktisch aller Leverkusener weiterführender Schulen erschöpft sind, somit ein "Bedürfnis zur Fortführung" dieser Schulen besteht.
    2. daß auch keine der Leverkusener Hauptschulen in ihrer Fortführung zur Disposition stehen kann.
    Im Gegenteil, es besteht grundsätzlich dringender Bedarf für den Ausbau der GHS Görresstr. als Ganztagshauptschule. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind - nach Auskunft der Schulverwaltung im Schulausschuß am 9.6.1997 - am Standort nicht umsetzbar.
    Zum weiteren verweist der Runderlaß auf die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und Änderung von Schulen. Darunter zählt auch die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers.
    Es gilt heute und in den nächsten Jahren, mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen die Leverkusener Schullandschaft zu stärken, nicht umzubauen!

    C.
    Wir begrüßen die Absicht der Verwaltung (Vorlage S. 3), künftig den Schulentwicklungsplan "in vereinfachter Form" "in den benötigten Zeitintervallen" fortzuschreiben. Wenn dieses so umgesetzt würde, käme dies unseren Vorstellungen entgegen, die wir bei der Diskussion des letzten Schulentwicklungplanes 1991-1995 bereits vortrugen: den Schulentwicklungsplan z.B. in Form einer Lose-Blatt-Sammlung nach Bedarf zeitnah zu aktualisieren.
    Zu kritisieren ist, daß der Schulentwicklungplan 1996 - 2000 erst jetzt eingebracht wurde und zur Verabschiedung kommt, wo das Schuljahr 1997/1998 vor der Tür steht. Aktuellere Zahlen sind dabei nicht eingearbeitet worden.
    Wir gehen davon aus und vertrauen darauf, daß mit dem von der Verwaltung beabsichtigten veränderten Verfahren jeweils aktuelle Entwicklungen rechtzeitig angezeigt werden, um daraus entsprechenden Handlungsbedarf zügig ableiten zu können.
    5-Jahrespläne jedenfalls werden den anstehenden und notwendigen Maßnahmen im Bildungsbereich - gemeint ist hier die Bereitsstellung von "würdigem Schulraum" bei in den nächsten Jahren noch wachsenden Schülerzahlen - nicht gerecht.

    D.
    Über den formalen Schulentwicklungsplan hinaus werden wir uns in den kommenden Jahren wesentlich mit der Sicherung unseres Bildungsstandortes auseinandersetzen müssen. Dazu gehört neben der personellen Ausstattung durch das Land auch die materielle Ausstattung unserer Schulen, um den Anforderungen unserer Dienstleistungs- und Mediengesellschaft gerecht zu werden und unsere Schülerinnen und Schüler nicht "ahnungslos" zu entlassen.
    Dies wird "kostenneutral" nicht zu haben. Darauf müssen wir uns einstellen.