Nichtraucherschutz
Schulen rauchfrei in NRW! » Zurück


Rückmeldung zum Anschreiben vom 27.04.2007
an 187 Landtagsabgeordnete NRW

hier: Frau Monika Ruff-Händelkes, MdL (SPD)




Antwort zur eMail von Frau Monika Ruff-Händelkes vom 02.05.2007

Von: bernhard.marewski@finland.de
An: Ruff-Händelkes, Monika (SPD)
Gesendet: Wednesday, May 02, 2007
Thema: Re: Passivraucherschutzgesetz

Sehr verehrte Frau Ruff-Händelkes,

herzlichen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und den Hinweis auf die aktuelle Drucksache 14/3673 pdf. Hoffen wir gemeinsam, dass dieser Gesetzentwurf "Passivraucherschutzgesetz (PSG NRW)" - wie von der SPD-Fraktion formuliert - eine Mehrheit findet. Wir mögen dann in NRW einen kleinen Schritt weiter sein.

Ich bitte allerdings Folgendes in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen:
  • In dem o.g. Gesetzentwurf sind Schulen nicht ausdrücklich genannt.
  • Im vorliegenden Entwurf zum Passivraucherschutzgesetz (PSG NRW) werden als zuständig genannt: das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Gaststättenrecht) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Nichtraucherschutz). Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird dabei nicht erwähnt.
  • Ein Rauchverbot an Schulen besteht bereits - aber eben mit der Regelung, dass die Schulkonferenzen Ausnahmen zulassen können, die bis zur Einrichtung von Zimmern für rauchende Lehrerinnen/Lehrer und/oder für rauchende Schülerinnen/Schüler im Schulgebäude führt.
  • Wenn ein absolutes Rauchverbot an Schulen - ohne Ausnahmen ! - gelten soll, muss m.E. auch das Schulgesetz an entsprechender Stelle geändert werden.
Insofern haben Sie bitte Verständnis für mein Anschreiben, denn in dem von Ihnen genannten Gesetzentwurf habe ich keine eindeutige Aussage zum absoluten Rauchverbot an NRW-Schulen "ohne Ausnahmen" für Lehrer wie Schüler gefunden.

Zur Verdeutlichung, wo die Problematik liegt, nachfolgend der Text meines Schreibens (Auszug) an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vom 10.03.2007:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006, hat zum Thema "Nichtraucherschutz in Schulen" seit 2 Jahren keine Änderungen erfahren. Dies ist umso unverständlicher, nachdem zunehmend die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen und (!) durch Passivrauchen in das Bewusstsein der Menschen gedrungen ist.

Im Schulgesetz NRW (SchulG) vom 15.02.2005, § 54 Schulgesundheit, Absatz 5, heißt es immer noch:

(5) Auf dem Schulgrundstück sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz. Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.

Die im Schulgesetz angesprochenen "Ausnahmen" wurden bis heute nicht weiter durch Verwaltungs- oder Ausführungsvorschriften bestimmt!

Dafür findet sich im "Bildungsportal NRW" (Schulministerium NRW!) eine großzügige Auslegung [Fragen- und Antworten zum Rauchverbot an Schulen] - zu Lasten der Gesundheit, insbesondere der Lehrkräfte, deren Arbeitsplatz die Schule ist.

Dort wird der Schulkonferenz einer Schule der Beschluss verschiedenster Ausnahmen großzügig eingeräumt:

" - anlassbezogene Ausnahmen (z. B. für bestimmte Veranstaltungen: Schulfest, Abiturfeier)
- raumbezogene Ausnahmen (z. B. Zimmer für rauchende Lehrerinnen/Lehrer und/oder
für rauchende Schülerinnen/Schüler)
- personenbezogene Ausnahmen (z. B. für Gäste)"


Weiter heißt es:

"Die Schulkonferenz darf die Ausnahmen aber nicht so weit fassen, dass sie zur Regel werden."

Dies ist mit Bezug auf die vorausgehenden Aussagen mit dem gängigen Rechtsverständnis überhaupt nicht nachzuvollziehen: Die Einrichtung fester Raucherzimmer für Lehrer/innen und sogar (!) für Schüler/innen (Bravo!) kann nur als Regel-Entscheidung verstanden werden, da eine Entscheidung dazu eine Regelung über einen längeren Zeitraum, wenn nicht sogar auf Dauer schafft.

Schließlich:

"Sie ((Schulkonferenz)) muss ferner immer beachten, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher durch die Ausnahmen nicht belästigt werden."

Wer immer eine solche Formulierung gewählt hat, verkennt völlig, dass es sich hier nicht um eine "Belästigung" handelt, sondern um eine hinreichend belegte Gesundheitsgefährdung und -schädigung!

[...]"

Der vollständige Brief hier pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Marewski



eMail-Rückmeldung
von Frau Monika Ruff-Händelkes, MdL (SPD), vom 02.05.2007

Sehr geehrter Herr Marewski,

dankend habe ich Ihr o.g. Schreiben zum "Absoluten Rauchverbot an Schulen in NRW ohne Ausnahmen - jetzt" erhalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die SPD-Fraktion im Landtag NRW im März diesen Jahres einen Gesetzentwurf "Passivraucherschutzgesetz (PSG NRW)" pdf in das Parlament eingebracht hat. Er wird nun in den verschiedenen Ausschüssen beraten. In diesem Gesetzentwurf sind selbstverständlich auch alle öffentlichen Schulen einbezogen.

Sie finden den Gesetzentwurf auf der Internetseite des Landtages NRW mit der Drucksachennummer 14/3673 pdf.

Sie können an diesem Entwurf erkennen, wie wichtig der SPD der Nichtraucherschutz ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Mirjam Hufschmidt
- wiss. Mitarbeiterin -

Monika Ruff-Händelkes
Landtag NRW