Nichtraucherschutz
Schulen rauchfrei in NRW! » Zurück


Rückmeldung zum Anschreiben vom 27.04.2007
an 187 Landtagsabgeordnete NRW

hier: Oskar Burkert, MdL (CDU)




Antwort zum persönlichen Anschreiben von Herrn Oskar Burkert vom 04.05.2007

Von: bernhard.marewski@finland.de
An: Burkert, Oskar (CDU)
Gesendet: Saturday, May 05, 2007
Thema: Rauchverbot an Schulen NRW

Sehr geehrter Herr Burkert,

ganz herzlichen Dank für Ihre persönliche Rückmeldung und Ihre Unterstützung.

Die aktuellen Beratungen (u.a. 18.05.2007, Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales) finden wohl statt auf der Grundlage des Gesetzentwurfes "Passivraucherschutz-gesetz (PSG NRW)" (SPD-Fraktion, Drucksache 14/3673 pdf).

Ich bitte dabei Folgendes in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen:
  • In dem o.g. Gesetzentwurf sind Schulen nicht ausdrücklich genannt.
  • Im vorliegenden Entwurf zum Passivraucherschutzgesetz (PSG NRW) werden als zuständig genannt: das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Gaststättenrecht) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Nichtraucherschutz). Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird dabei nicht erwähnt.
  • Ein Rauchverbot an Schulen besteht bereits - aber eben mit der Regelung, dass die Schulkonferenzen Ausnahmen zulassen können, die bis zur Einrichtung von Zimmern für rauchende Lehrerinnen/Lehrer und/oder für rauchende Schülerinnen/Schüler im Schulgebäude führt.
  • Wenn ein absolutes Rauchverbot an Schulen - ohne Ausnahmen ! - gelten soll, muss m.E. auch das Schulgesetz an entsprechender Stelle geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Marewski



Persönliches Anschreiben
von Herrn Oskar Burkert, MdL (CDU), vom 04.05.2007 [pdf]

Rauchverbot an Schulen in NRW - Ihr Schreiben vom 27.04.2007

Sehr geehrter Herr Marewski,

vielen Dank für die Anregungen zum Rauchverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen, die Sie mir mit Ihrem Brief vom 27. April 2007 übermittelt haben. Ich werde sie in die Debatte um den Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gut einbringen können.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass Nichtraucher vor dem Passivrauchen geschützt werden müssen. Das Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen gelten wird, wird alle öffentliche Gebäude und somit auch Schulen betreffen. Für mich sind Schulen Orte, in denen das Rauchen generell untersagt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

Oskar Burkert
Landtag NRW
[ pdf ]