Rückmeldung zum Anschreiben vom 27.04.2007
an 187 Landtagsabgeordnete NRW
hier: Peter Biesenbach, MdL (CDU)
Antwort zum persönlichen Anschreiben von Herrn Peter Biesenbach vom 07.05.2007
Von: bernhard.marewski@finland.de
An: Biesenbach, Peter (CDU)
Gesendet: Thursday, May 17, 2007
Thema: Rauchverbot an Schulen NRW
Sehr geehrter Herr Biesenbach,
ich bedanke mich für Ihre persönliche Rückmeldung vom 07.05.2007 zu meinem Schreiben vom 27.04.2007.
Leider gehen Sie in Ihrer Darlegung auf das von mir akzentuierte Thema "Absolutes
Rauchverbot an Schulen in NRW ohne Ausnahmen - jetzt!" mit keinem Wort ein.
Sie vermeiden damit Ihre persönliche Positionierung in der Sache.
Im konkreten Fall geht es nicht um Weinfeste, Schützenfestzelte, Eckkneipen, therapeutische Einrichtungen, sondern einfach nur um die Bildungseinrichtung Schule.
Der Inhalt Ihrer Ausführungen zum derzeitigen allgemeinen Diskussionstand ist hinreichend bekannt.
Für bemerkenswert halte ich allerdings, dass Sie in Ihrem Schreiben beim Rauchen von "Genuss, Sucht, Belästigung, gesundheitlichen Risiken" sprechen, den Begriff "Gesundheitsschädigung" jedoch offensichtlich vermeiden.
Sie können sicherlich nachvollziehen, dass ich in Ihrer Antwort keine Anhaltspunkte sehen kann, dass Sie das absolute Rauchverbot in NRW-Schulen ohne jegliche Ausnahmen durchsetzen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Marewski
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Persönliches Anschreiben
von Herrn Peter Biesenbach, MdL (CDU), vom 07.05.2007 |
Rauchverbot an Schulen in NRW
Sehr geehrter Herr Marewski,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. April 2007 zum Thema "Absolutes
Rauchverbot an Schulen in NRW ohne Ausnahmen - jetzt".
Rauchen ist für manche ein Genuss. Für viele ist es eine Sucht, von der sie gern loskämen. Für den zahlenmäßig überwiegenden Teil der Menschen ist es eine Belästigung, der sie, vor allem wegen der längst unbestrittenen gesundheitlichen Risiken, nicht unfreiwillig ausgesetzt sein möchten. Um den Schutz dieser Menschen geht es, die nicht zum Passivrauchen gezwungen werden dürfen.
In der Vergangenheit wurde auf Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung gesetzt. Das hat nicht funktioniert. Deshalb muss jetzt der Weg zu einem gesetzlichen Nichtraucherschutz gegangen werden.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Gebäuden verständigt. Die einstimmigen Beschlüsse der Gesundheitsminister sollen in Kürze von den Ministerpräsidenten der Länder beraten werden und dann in Nichtraucherschutzgesetzen der Länder umgesetzt werden.
Damit ist ein umfangreicher Schutz von Nichtrauchern auf den Weg gebracht, den die CDU-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt.
Häufig ist es vergleichweise leicht, sich auf die Ziele und Generallinien zu verständigen, und vergleichsweise schwierig, die Detailfragen zu klären, zu denen immer auch die Fragen der Ausnahmen von einer generellen Regelung gelten. Was zum Beispiel soll gelten bei Weinfesten oder in Schützenfestzelten? Was soll gelten in Gaststätten, in denen die Möglichkeit besteht, Nebenräume, die oft für private oder geschlossene Gesellschaften reserviert werden, komplett abzutrennen? Was soll gelten in einräumigen "Eckkneipen", in denen der Wirt oder die Wirtin selbst hinter dem Tresen steht und kein Mitarbeiter zum Passivrauchen gezwungen ist?
Was soll gelten in öffentlichen Einrichtungen, in denen Psychologen, Therapeuten oder Ärzte für individuelle Ausnahmen vom Rauchverbot votieren?
Solche Fragen müssen im Gesetzgebungsverfahren gründlich, umsichtig und unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit geklärt werden.
Diese notwendige Klärung weckt leider bei manch einem die Befürchtung, dass es die Politik mit dem gesetzlichen Nichtraucherschutz so ernst nicht meine, wie es in öffentlichen Reden gesagt werde. Diese Befürchtung ist unbegründet. Der generelle gesetzliche Nichtraucherschutz ist endlich beschlossene Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Biesenbach, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
CDU-Landtagsfraktion NRW
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