Ratsantrag
27.04.2009
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In anderen Bundesländern ...
Hessen: ecard
Niedersachsen: Ehrenamtskarte
Schleswig-Holstein: Ehrenamtskarte
Thüringen: Ehrenamtscard
Ehrenamtskarte
Nordrhein-Westfalen
auch in Leverkusen!
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Ratssitzung am 27.04.2009

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen

Herrn Oberbürgermeister
Ernst Küchler
Leverkusen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der entsprechenden Gremien und des Rates zu setzen:

Beschluss:

Die Stadt Leverkusen führt die Ehrenamtskarte (Nordrhein-Westfalen) ein und schließt sich dem entsprechenden Netzwerk nordrhein-westfälischer Städte an.

Begründung:

Mit der Ehrenamtskarte kann die Stadt Leverkusen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt dieses Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen.

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.

Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere bzw. weitere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, können von den Kommunen festgelegt werden.

Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Neben Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks können das genauso Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder Hotels sein. Ein Aufkleber am Eingang oder an der Kassenstelle zeigt, dass am jeweiligen Ort die Ehrenamtskarte unterstützt wird.

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Ihre Dauer kann von der Kommune festgelegt werden (und liegt meist bei zwei oder drei Jahren). Selbstverständlich kann die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragt werden.

Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte NRW, zu den teilnehmenden Kommunen und den Vergünstigungen finden sich auf der Internetseite: www.ehrensache.nrw.de

CDU-Fraktion

Klaus Hupperth, Rh., Fraktionsvorsitzender
Bernhard Marewski, Rh. (Antragsformulierung)