Nichtraucherschutz
Rauchfrei in allen städtischen Gebäuden! » Zurück


"Rauchfreie Stadtverwaltung" Leverkusen

09.03.2007 - Bernhard Marewski, Rh.

Sehr geehrter Herr Johanns,
vielen Dank für Ihre Nachricht von heute, 09.03.2007

Mein Schreiben per eMail vom 5.3.2007 an Herrn OB E. Küchler zielte auf eine gleiche Vorgehensweise wie in Köln, wo der "Stadtvorstand" die Entscheidung zum Nichtraucherschutz in städtischen Gebäuden getroffen hatte. In Leverkusen wäre das analog der Verwaltungsvorstand. M.E. ist es so, dass aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (§ 5 Nichtraucherschutz), der Dienstherr, also der Oberbürgermeister, ohne weiteres eine Entscheidung zu einer "rauchfreien Stadtverwaltung" treffen kann, wenn nicht sogar muss.

Die Streichung dieses einen Satzes (Satz 2) kann ich vor dem Hintergrund der augenblicklich in der Republik mit Recht geführten Diskussion nur als ersten Schritt in die richtige Richtung verstehen. Warum hat man in Leverkusen nicht den Mut, in aller Klarheit dem Kölner Beispiel [Stadt Köln, Rauchfreie Stadtverwaltung pdf] konsequent zu folgen? Das wäre nicht nur ein Stück solidarisches Handeln in benachbarten Kommunen, sondern auch eine für alle klare Regelung.

Ich hatte das Büro von Herrn Stadtdirektor Guido Kahlen (SPD), Köln, wegen des Originaltextes der Kölner Regelung angefragt und war sehr überrascht, dass mich noch am gleichen Abend Herr Kahlen persönlich per Handy anrief, meine Initiative in der Nachbarschaft ausdrücklich begrüßte und mir Unterstützung zusagte. [...]

In meinem Schreiben an Herrn OB Küchler verwies ich darauf, dass das Thema, wenn nicht vom Oberbürgermeister selbst, dann "ersatzweise" im Rat behandelt werden sollte. Mit dem Handeln des Oberbürgermeisters erübrigt sich also eine Behandlung meines Anliegens in der kommenden Ratssitzung.
Der Dialog sollte jedoch in Ruhe und Besonnenheit weitergeführt werden, um den Nichtraucherschutz wirklich umfassend zu gewährleisten, dies ist m.E. noch nicht gegeben.

Sollte seitens der Verwaltungsspitze die Formulierung "Stadt will keine Raucherpolizei" gefallen sein, wie die Rheinische Post heute (09.03.2007) zitiert, so fände ich dieses sehr unglücklich und diskussionsverschärfend. Es geht nicht darum, Raucher zu kriminalisieren (ein solcher Eindruck musste entstehen), sondern die Nichtraucher wirksam zu schützen. (vergl.: Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg, Band 5, S. 5 , Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko: "Für die im Passivrauch enthaltenen Kanzerogene können keine Wirkungsschwellen als Dosismaß definiert werden, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre. Auch kleinste Belastungen mit den im Tabakrauch enthaltenen gentoxischen Kanzerogenen können zur Entwicklung von Tumoren beitragen.")

Einem wirksamen Nichtraucherschutz wird die Landesregierung NRW nicht gerecht.

Im Schulgesetz NRW (SchulG) v. 15.02.2005, § 54 Schulgesundheit, Absatz 5, heißt es:

(5) Auf dem Schulgrundstück sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz. Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.

Die im Schulgesetz angesprochenen "Ausnahmen" werden nicht weiter durch Verwaltungs- oder Ausführungsvorschriften bestimmt!

Dafür findet sich im "Bildungsportal NRW" (Schulministerium NRW!) eine großzügige Auslegung [Fragen- und Antworten zum Rauchverbot an Schulen] - zu Lasten der Gesundheit .

Dort wird der Schulkonferenz einer Schule der Beschluss verschiedenster Ausnahmen großzügig eingeräumt:
" - anlassbezogene Ausnahmen (z. B. für bestimmte Veranstaltungen: Schulfest, Abiturfeier)
- raumbezogene Ausnahmen (z. B. Zimmer für rauchende Lehrerinnen/Lehrer und/oder
für rauchende Schülerinnen/Schüler)
- personenbezogene Ausnahmen (z. B. für Gäste)"


Weiter heißt es:
"Die Schulkonferenz darf die Ausnahmen aber nicht so weit fassen, dass sie zur Regel werden." Dies ist mit dem gängigen Rechtsverständnis überhaupt nicht nachzuvollziehen: Die Einrichtung fester Raucherzimmer für Lehrer/innen und sogar (!) für Schüler/innen (Bravo!) kann nur als Regelentscheidung verstanden werden, da eine Entscheidung dazu eine Regelung über einen längeren Zeitraum, wenn nicht sogar auf Dauer schafft.

Schließlich:
"Sie ((Schulkonferenz)) muss ferner immer beachten, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher durch die Ausnahmen nicht belästigt werden." Wer immer eine solche Formulierung gewählt hat, verkennt völlig, dass es sich hier nicht um eine "Belästigung" handelt, sondern um eine hinreichend belegte Gesundheitsgefährdung!

Ich werde mich in diesem Punkte an die Landesregierung wenden und sie auffordern, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass es künftig keine Ausnahmemöglichkeiten beim Nichtraucherschutz gibt.*1

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Marewski



*1
Schreiben vom 10.03.2007 an den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Jürgen Rüttgers
Absolutes Rauchverbot an Schulen sofort - und ohne Ausnahmen!
Nichtraucherschutz darf nicht in beliebige Entscheidungen von Schulkonferenzen fallen