Nichtraucherschutz
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Nichtraucherschutz / Rauchverbot an Schulen

28.03.2007
Bernhard Marewski
Antwort zur eMail v. 28.03.2007, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW

Sehr geehrter Herr Tegethoff,

Ihrer eMail-Antwort entnehme ich, dass mein Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers nicht an ihn weitergegeben, sondern im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW abgelegt wurde. Abgesehen davon, dass man für diesen simplen Vorgang knapp drei Wochen benötigte, stelle ich fest, dass sich der Ministerpräsident des Landes mit diesem Thema derzeit offenbar nicht beschäftigen möchte.

Ungeachtet dessen, dass Passivrauchen nicht nur gesundgefährdend, sondern gesundheitsschädigend (!) ist, nimmt die Landesregierung weiterhin billigend in Kauf, dass Lehrer/innen an Schulen in NRW dieser Schädigung der Gesundheit weiterhin ausgesetzt bleiben.

Ihr Hinweis auf die "Leitlinie" von Frau Ministerin Sommer, "den Nichtraucherschutz weiter zu stärken und auch die Möglichkeiten für eine negative Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche weiter zu reduzieren", lässt in dieser Formulierung die Vermutung zu, dass die Landesregierung sich Optionen für Ausnahmeregelungen genauso offenhalten will, wie dies für die Gaststätten und Kneipen von Herrn Ministerpräsidenten Rüttgers bereits propagiert wurde.

Es geht heute darum, den Nichtraucherschutz durchzusetzen (!), nicht nur "zu stärken", sowie die "Möglichkeiten für eine negative Vorbildwirkung" in Schulen auszuschließen (!), nicht nur "zu reduzieren".

Die FDP NRW behauptet derzeit, dass es in den Schulen NRW zum Nichtraucherschutz keinen Handlungsbedarf gebe, dort gelte bereits ein generelles Rauchverbot. Dies ist aufgrund der im Schulgesetz ermöglichten Ausnahmeregelungen schlichtweg falsch.

Die CDU NRW verkündete, gemeinsam mit der FDP, dies bereits schon im Oktober letzten Jahres.

Vergl.:

» Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen und verstärkte Prävention der Nikotinabhängigkeit
31.10.06 | Rudolf Henke (CDU) und Stefan Romberg (FDP)

Pressegespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden für den Fachbereich Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU-Landtagsfraktion und dem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

[...] Es ist unter anderem dem beständigen Drängen unseres Kollegen Michael Solf zu verdanken, dass wir ganz im Sinne dieser Forderungen ein generelles Rauchverbot an den nordrhein-westfälischen Schulen haben, von denen nur im Einzelfall Ausnahmen durch Beschluss der Schulkonferenz möglich sind. [...]

[...] Ein umfassender Nichtraucherschutz in den Schulen Nordrhein-Westfalens wurde bereits realisiert. Seit dem Schuljahr 2005/2006 gilt an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen Rauchverbot. [...] «
[gesamter Text][Quelle]

Blanker Hohn sind dazu die im gleichen Pressetext angeführten Maßnahmenforderungen:

"Konsequenter Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung vor der Belästigung und Schädigung durch Passivrauch, insbesondere haben Kinder und Jugendliche und alle Beschäftigten am Arbeitsplatz Anspruch auf diesen Schutz."

"Unter den gegenwärtigen Bedingungen hängt der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz jedoch sehr vom Wohlwollen des Vorgesetzten ab."

"An alle Arbeitgeber appellieren wir, einen wirksamen Nichtraucherschutz für ihre Arbeitnehmer sicherzustellen."
[gesamter Text][Quelle]

Hierzu ist anzumerken:

1. Es wird die Schädigung durch Passivrauchen anerkannt.

2. Kinder und Jugendliche und alle Beschäftigten am Arbeitsplatz haben Anspruch auf Nichtraucherschutz. Heißt?

3. In der Tat hängt in NRW der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz vom Wohlwollen des "Vorgesetzten" ab, in den NRW-Schulen von den Schulkonferenzen.

4. Der "Appell" an die "Arbeitgeber", einen wirksamen Nichtraucherschutz für ihre Arbeitnehmer sicherzustellen, lässt das Land NRW als Arbeitgeber außen vor.
Die Landesbediensteten an den Schulen bedürfen offenbar des Nichtraucherschutzes nicht.

Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen zugunsten der Raucher an Schulen des Landes NRW bedarf es keiner großen Gesetzesvorlage:

Es gilt generelles Rauchverbot an Schulen. Ausnahmen: keine.


Die Landesregierung kann sich aber auch weiterhin herumwinden und sich der Raucherlobby unterwürfig zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Marewski